Freitag, 30. Mai 2008

29. Mai 2008: Mann trägt tätowiertes Hakenkreuz in der Öffentlichkeit


Bremen (ots) - Bahnhof Lüneburg / Schwarzenbeck, 29.05.2008 / 21:30 Uhr

Mit einem tätowierten Hakenkreuz auf dem rechten Unterarm ist ein 30-jähriger Mann aus Schwarzenbeck der Bundespolizei im Bahnhof Lüneburg aufgefallen. Weil er es für jedermann sichtbar in der Öffentlichkeit trug, erhielt er eine Strafanzeige wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Seine Weiterreise war zunächst nicht möglich. Der Mann trug nur ein Shirt. Er hatte weder Jacke noch Pullover dabei. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Bremen wählten eine einfache Lösung und klebten das Hakenkreuz ab. Er erhielt die Auflage, das Klebeband nicht im öffentlichen Bereich zu entfernen und für eine geeignete Bedeckung zu sorgen.

Trotz seines Atemalkoholwertes von 2,46 Promille schien der 30-Jährige die Anweisung verstanden zu haben. Angeblich war ihm nicht bewusst, dass er durch das Tragen dieser Tätowierung in der Öffentlichkeit mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Im Falle einer Verurteilung kann die Tat jedoch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Die weiteren Ermittlungen führt zuständigkeitshalber die Polizei Lüneburg.

[Bei diesem Text handelt es sich um den zitierten Originaltext der Bundespolizeiinspektion Bremen.]

Quelle:
Presseportal.de - Bundespolizeiinspektion Bremen:
"Tätowiertes Hakenkreuz auf Unterarm getragen: Strafanzeige und Klebeband von der Bundespolizei"
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/70255/1201300/bundespolizeiinspektion_bremen
[Meldung vom: 30. Mai 2008, 10:39 Uhr - Zugriff am: 30. Mai 2008, 20:31 Uhr]

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